Hinter den Kulissen Webinar „Behind the Screens“ löste eine Welle von nachdenklichen Fragen seitens der Teilnehmer aus – von rechtlichen Feinheiten bis hin zu praktischen Dilemmata. In diesem letzten Blogbeitrag der Reihe stellen wir einige der am häufigsten gestellten Fragen in den Mittelpunkt und teilen Erkenntnisse unseres Expertengremiums: Christine Young, Jim Vint und Tim Smith.
Können gelöschte WhatsApp-Nachrichten wiederhergestellt werden?
Jim Vint, Sekretariat: Das kommt darauf an. Bei Verwendung der Standardeinstellungen können gelöschte Nachrichten kurzzeitig im „Papierkorb“ verbleiben. Wenn jedoch beide Parteien sie löschen und keine Backups (z. B. iCloud) vorhanden sind, ist eine Wiederherstellung unwahrscheinlich – insbesondere bei Apps wie Signal oder WhatsApp, bei denen die Funktion zum Löschen von Nachrichten aktiviert ist.
Ist der Export eines WhatsApp-Chats eine zuverlässige Form der Beweisführung?
Christine Young, Hebert Smith Rreehills Kramer: Ja – wenn es richtig gemacht wird. Wie alle Beweismittel müssen sie sicher gesammelt werden, mit einer klaren Papierkette und einer lückenlosen Aufbewahrungskette. Da das Risiko einer Manipulation besteht, wird eine forensische Validierung empfohlen.
Was passiert, wenn Mitarbeiter sich weigern, Chats herauszugeben?
Christine Young: Das hängt davon ab, wie angemessen die Anfrage ist. Wenn die Anfrage verhältnismäßig ist und durch Richtlinien gestützt wird, könnte eine Ablehnung zu Disziplinarmaßnahmen führen. In Rechtsstreitigkeiten können Gerichte Offenlegungsanordnungen gegenüber Dritten erlassen.
Wie gehen multinationale Unternehmen mit grenzüberschreitenden Ermittlungen um?
Christine Young: Beginnen Sie damit, festzustellen, wo die Daten gespeichert sind und welche Rechtsvorschriften gelten. In einigen Ländern (z. B. Frankreich) kann der Zugriff auf Daten eingeschränkt sein. Möglicherweise müssen Untersuchungen vor Ort durchgeführt werden, um die regionalen Datenschutzgesetze einzuhalten.
Sollten Unternehmen über WhatsApp auf Whistleblower reagieren?
Christine Young: Wenn der Whistleblower diesen Kanal wählt, ja – aber bewahren Sie die Nachrichten auf und regen Sie eine Umstellung auf sicherere, protokollierbare Kanäle an. Der Schlüssel liegt darin, eine zuverlässige Aufzeichnung der Kommunikation zu führen.
Was ist mit der privaten Nutzung der Firmen-E-Mail?
Christine Young: In Richtlinien sollte die zulässige Nutzung definiert werden. Wenn die private Nutzung die Arbeit beeinträchtigt oder gegen die Vertraulichkeit verstößt, können Arbeitgeber E-Mails überprüfen – jedoch nur in dem Umfang, der notwendig und angemessen ist.
Wer ist dafür verantwortlich, dass die Kommunikation über die vom Unternehmen verwalteten Kanäle erfolgt?
Christine Young: Es ist eine gemeinsame Verantwortung – angefangen bei der Führungsebene. Richtlinien müssen klar sein, durchgesetzt und durch Schulungen unterstützt werden. Der Ton an der Spitze ist entscheidend: Wenn Führungskräfte die Regeln ignorieren, werden andere ihrem Beispiel folgen.
Abschließende Erkenntnis
Digitale Beweismittel sind nicht mehr wegzudenken – ebenso wie die Herausforderungen, die sie mit sich bringen. Durch die Kombination aus klaren Richtlinien, angemessenen Praktiken und fachkundiger Unterstützung können Unternehmen diese sich wandelnde Landschaft souverän meistern.
Wenn Sie das Webinar verpasst haben oder die Diskussion noch einmal ansehen möchten, finden Sie die Aufzeichnung unter https://watch.getcontrast.io/register/safecall-behind-the-screens-navigating-whatsapp-email-other-digital-messages-in-workplace-investigations. Und wenn Sie mit einem unserer Experten sprechen möchten, kontaktieren Sie uns, und wir stellen den Kontakt her.