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EU-Whistleblowing-Richtlinie: Umfassender Überblick
Einführung in die EU-Whistleblowing-Richtlinie
DieEU-Whistleblowing-Richtlinie(Richtlinie 2019/1937) ist seit dem 16. Dezember 2019 in Kraft.
Es wurde eingerichtet, um den Schutz von Hinweisgebern in der gesamten Europäischen Union zu verbessern, und unterstützt die Schaffung eines sichereren Umfelds für Arbeitnehmer, Freiwillige und Mitarbeiter in der Lieferkette, damit diese Fehlverhalten und Verstöße gegen EU-Recht melden können, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen.
Wichtigste Ziele der Richtlinie
Die Hauptziele der EU-Whistleblowing-Richtlinie sind:
- Erkennung und Prävention: Um Fehlverhalten und Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften zu erkennen und zu verhindern.
- Verbesserte Strafverfolgung: Einrichtung effektiver, vertraulicher und sicherer Meldewege für Whistleblower.
- Schutz von Whistleblowern: Sicherstellen, dass Whistleblower Bedenken vertraulich und anonym melden können, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen.
Schutzumfang
Die Richtlinie erweitert den Schutz nicht nur auf Arbeitnehmer, sondern auch auf Bewerber, ehemalige Arbeitnehmer, Unterstützer von Hinweisgebern und Journalisten. Diese Personen sind vor Entlassung, Herabstufung und anderen Formen der Diskriminierung geschützt, wenn sie Verstöße gegen EU-Recht melden, wie zum Beispiel:
- Steuerbetrug
- Geldwäsche
- Verstöße gegen das Vergaberecht
- Produkt- und Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Öffentliche Gesundheit
- Verbraucher- und Datenschutz
Meldekanäle
Whistleblower haben die Möglichkeit, Bedenken intern innerhalb ihrer Organisation oder direkt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden oder wenn der Whistleblower der Ansicht ist, dass dies im öffentlichen Interesse liegt, kann er seine Meldung auch direkt an die Öffentlichkeit richten. In beiden Fällen ist der Schutz gewährleistet.
Verpflichtungen für Organisationen
Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeitern, Einrichtungen des öffentlichen Sektors, Behörden und Gemeinden mit 10.000 oder mehr Einwohnern sind verpflichtet, geeignete interne Meldewege einzurichten. Die Fristen für die Umsetzung sind wie folgt:
- Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern: Die Einhaltung der Vorschriften wird innerhalb von zwei Jahren nach Verabschiedung erwartet.
- Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitern: Nach der Umsetzung werden ihnen zwei zusätzliche Jahre zur Einhaltung der Vorschriften gewährt.
Berichtsmethoden
Whistleblower sollten in der Lage sein, Meldungen über verschiedene Kanäle einzureichen, darunter:
- Schriftliche Berichte: Über ein Online-System, per E-Mail oder per Post.
- Mündliche Meldungen: Über eine Telefon-Hotline. Der Begriff „Anrufbeantworter-System“ wird ebenfalls verwendet, aber die Erfahrung zeigt, dass dieser Meldeweg keine hundertprozentige Anonymität garantieren kann, und Statistiken belegen, dass Whistleblower diese Meldeform für schwerwiegende Meldungen von Fehlverhalten eher selten nutzen.
Verpflichtungen für Unternehmen gemäß EU-Richtlinie
Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, einschließlich derjenigen des Hinweisgebers und der an der Meldung beteiligten Personen, müssen unter strikter Einhaltung der DSGVO verwaltet werden, um sensible Informationen zu schützen.
Rollen und Verantwortlichkeiten
Unternehmen müssen intern eine geeignete Person benennen, die Meldungen entgegennimmt und bearbeitet. Dies kann ein Compliance-Beauftragter, der Leiter der Personalabteilung, der Rechtsberater, der Finanzvorstand, ein Vorstandsmitglied oder ein anderer Vertreter der Geschäftsleitung sein. Alternativ können Unternehmen diese Aufgabe auch an einen externen Ombudsmann delegieren.
Bearbeitungsfristen
Nach Erhalt der Meldung muss das Unternehmen diese innerhalb von sieben Tagen gegenüber dem Hinweisgeber bestätigen. Darüber hinaus sollte der Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten über alle ergriffenen Maßnahmen informiert werden, wobei der Stand und die Ergebnisse der internen Untersuchung detailliert darzulegen sind.
Informationspflicht
Unternehmen sind verpflichtet, den zuständigen Behörden klare und leicht zugängliche Informationen über interne Meldeverfahren und -kanäle zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen sollten nicht nur für Mitarbeiter, sondern auch für Lieferanten, Dienstleister und Geschäftspartner leicht verständlich und zugänglich sein.
Datenaufbewahrung
Alle Berichte müssen zu potenziellen Beweiszwecken sicher aufbewahrt werden, um die Integrität und Vertraulichkeit der Informationen zu gewährleisten.
Sonderfälle
Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitern können einen gemeinsamen Meldekanal nutzen, wenn sie alle Anforderungen der Richtlinie erfüllen. Dies erleichtert die effiziente Bearbeitung von Meldungen und gewährleistet gleichzeitig die Einhaltung der Richtlinie.
Sanktionen
Die EU-Richtlinie legt Strafen für Unternehmen fest, die die Einreichung von Meldungen behindern oder die Vertraulichkeit von Hinweisgebern verletzen. Die Sanktionen erstrecken sich auch auf Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber, wobei die nationalen Gesetzgeber für die Festlegung ihrer Schwere zuständig sind.
Vorteile für Unternehmen
Die Richtlinie konzentriert sich zwar in erster Linie auf den Schutz der Interessen von Hinweisgebern, bietet aber auch erhebliche Vorteile für Unternehmen. Durch die Einrichtung wirksamer Meldemechanismen fördern Unternehmen die Offenlegung interner Bedenken unter Mitarbeitern und Stakeholdern. Dieser proaktive Ansatz trägt zur frühzeitigen Erkennung und Bewältigung von Risiken bei und verringert so potenzielle finanzielle Schäden und Reputationsrisiken.
Durch die Einhaltung dieser Anforderungen halten sich Unternehmen nicht nur an die EU-Richtlinie, sondern fördern auch eine Kultur der Transparenz und Verantwortlichkeit, die zu einem sichereren und ethischeren Arbeitsumfeld führt.
Auswirkungen und bewährte Verfahren
Mehrere Jahre nach ihrer Umsetzung hat die EU-Whistleblowing-Richtlinie die Best Practices am Arbeitsplatz erheblich beeinflusst. Arbeitgebern wird empfohlen, sich proaktiv auf die Einhaltung der Whistleblowing-Vorschriften vorzubereiten, indem sie:
- Überwachung der Umsetzung der Richtlinie: Verfolgung der Fortschritte in jedem EU-Land, in dem das Unternehmen tätig ist.
- Überprüfung der Whistleblowing-Regelungen: Einrichtung klarer Meldewege und Sicherstellung, dass diese externe Meldungen, ein breites Spektrum meldepflichtiger Sachverhalte und erweiterte Kategorien von Meldenden abdecken.
- Konsolidierung von Meldesystemen: Erwägung der Konsolidierung mehrerer Hotlines zu einer zentralen Clearingstelle für umfassende Meldedaten.
- Konfiguration von Hotlines: Sicherstellen, dass Telefon-/automatisierte Hotlines den gesetzlichen Anforderungen und sprachlichen Erfordernissen entsprechen.
- Aufbewahrung von Unterlagen: Kontinuierliche Überwachung und Aufbewahrung von Unterlagen über Beziehungen zu Personen, die Meldungen machen, auch nach Klärung ihrer Angelegenheiten.
- Prozesse optimieren: Erleichterung der Metrikverfolgung und Prozesskonsistenz weltweit, mit geringfügigen Abweichungen.
Umsetzungsstatus
Mitte 2024 ist der Stand der Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten nach wie vor uneinheitlich: Einige Länder haben die Vorschriften vollständig umgesetzt, andere teilweise, und einige wenige hinken noch hinterher. Diese uneinheitliche Umsetzung hat zu einer komplexen und fragmentierten Rechtslage geführt.
Vollständig konforme Staaten
Malta ist der einzige Mitgliedstaat, der bereits vor Einführung der Richtlinie umfassende Rechtsvorschriften zum Whistleblowing verabschiedet hatte. Das bestehende maltesische Gesetz aus dem Jahr 2013 wurde an die Anforderungen der Richtlinie angepasst und trat am 24. Dezember 20211 in Kraft. Weitere Länder, die die Richtlinie erfolgreich umgesetzt haben, sind Zypern, Dänemark, Frankreich, Lettland, Litauen, Portugal und Schweden. Allerdings gab es auch in diesen Staaten Kritik hinsichtlich des Umfangs und des Zeitpunkts der Umsetzung1.
Teilweise konforme Staaten
Mehrere Mitgliedstaaten haben erhebliche Fortschritte erzielt, aber die Anforderungen der Richtlinie nicht vollständig erfüllt. So wurde beispielsweise Dänemark dafür kritisiert, dass es gemeinsame interne Meldewege für juristische Personen mit 250 oder mehr Beschäftigten zulässt, was nicht vollständig mit den Bestimmungen der Richtlinie im Einklang steht1. In ähnlicher Weise wurden Portugal und Schweden dafür kritisiert, dass sie die Anwendung ihrer nationalen Bestimmungen bis nach Ablauf der Umsetzungsfrist hinausgezögert haben1.
Nachzüglerstaaten
Eine Reihe von Mitgliedstaaten hatte aus verschiedenen Gründen Schwierigkeiten, die Umsetzungsfrist einzuhalten, darunter politische Veränderungen und anhaltende Debatten über die umzusetzenden Standards. Länder wie Finnland, Luxemburg und die Slowakei haben an Gesetzesentwürfen und Änderungen ihrer bestehenden Gesetze gearbeitet, wobei die voraussichtlichen Umsetzungstermine bis ins Jahr 2022 und darüber hinaus reichen [1].
Herausforderungen und Verletzungsverfahren
Die Europäische Kommission hat sich proaktiv mit den Verzögerungen und Unstimmigkeiten bei der Umsetzung befasst. Im Januar 2022 wurden 24 Mitgliedstaaten wegen Nichtumsetzung der Richtlinie förmlich in Kenntnis gesetzt. Portugal und Schweden erhielten im Februar 2022 aufgrund des verzögerten Inkrafttretens ihrer nationalen Bestimmungen zusätzliche förmliche Mitteilungen1. Die Maßnahmen der Kommission verdeutlichen die anhaltenden Herausforderungen bei der Verwirklichung eines einheitlichen Schutzes für Hinweisgeber in der gesamten EU.
Bedeutung der Richtlinie
Die Richtlinie wurde als Reaktion auf mehrere hochkarätige Whistleblowing-Fälle wie die Panama Papers, Dieselgate und LuxLeaks eingeführt, die die Notwendigkeit eines stärkeren Schutzes für Personen, die Missstände aufdecken, deutlich gemacht haben. Whistleblower spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung von Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Durch den Schutz von Whistleblowern zielt die Richtlinie darauf ab, eine Kultur zu fördern, in der sich Einzelpersonen sicher fühlen, Fehlverhalten zu melden, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen [2].
Schlussfolgerung
Die Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie in nationales Recht ist noch nicht abgeschlossen. Während einige Mitgliedstaaten die Anforderungen der Richtlinie vollständig erfüllt haben, sind andere noch dabei, ihre Gesetze an die Anforderungen der Richtlinie anzupassen. Die Europäische Kommission beobachtet und befasst sich weiterhin mit diesen Diskrepanzen, um sicherzustellen, dass Whistleblower in der gesamten EU den Schutz erhalten, den sie verdienen. Die erfolgreiche Umsetzung der Richtlinie ist für die Förderung einer Kultur der Transparenz und Rechenschaftspflicht von entscheidender Bedeutung und kommt letztlich der gesamten Gesellschaft zugute.
Die EU-Whistleblowing-Richtlinie sendet eine klare Botschaft, dass Whistleblower für die Aufrechterhaltung von Transparenz und Rechenschaftspflicht innerhalb von Organisationen von entscheidender Bedeutung sind. Durch die Bereitstellung robuster Schutzmaßnahmen ermutigt die Richtlinie Einzelpersonen, Fehlverhalten ohne Angst zu melden, und fördert so eine Kultur der Integrität und Compliance.
Für weitere Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie in Ihrem Unternehmen wenden Sie sich bitte an Safecall.
[1] https://www.dentons.com/en/insights/alerts/2022/march/21/transposing-the-whistleblower-protection-directive-across-the-eu-let-there-be-chaos
[2] https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2023/747103/EPRS_BRI%282023%29747103_EN.pdf
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