Bedingung E6 (Vorschrift des Amtes für Studierende) (Großbritannien)

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E6-Verordnung: Eine Einführung

E6, oder Bedingung E6, wurde vom Amt für Studierende (OfS) eingeführt. Es zielt darauf ab, Belästigung und sexuelles Fehlverhalten innerhalb von Hochschuleinrichtungen in England zu bekämpfen.

Diese Bedingung, die am 1. August 2025 in Kraft treten wird, verpflichtet die Universitäten dazu, umfassende Richtlinien und Verfahren zum Schutz der Studierenden vor Belästigung und sexuellem Fehlverhalten einzuführen. Diese Zusammenfassung gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Bedingung E6, ihre Anforderungen und die Maßnahmen, die die Universitäten zur Einhaltung dieser Bedingung ergreifen müssen.

E6 Geltungsbereich und Definitionen

Die Bedingung E6 gilt für alle beim OfS registrierten Hochschulbildungsanbieter, darunter 425 Einrichtungen in ganz England. Die Verordnung definiert „Belästigung“ gemäß Abschnitt 26 des Gleichstellungsgesetzes von 2010 und Abschnitt 1 des Gesetzes zum Schutz vor Belästigung von 1997. „Sexuelles Fehlverhalten“ wird weit gefasst definiert und umfasst jedes unerwünschte oder versuchte unerwünschte Verhalten sexueller Natur, wie sexuelle Belästigung, Übergriffe und Vergewaltigung.

Wichtige Anforderungen

Umfassende Richtlinien und Verfahren

Universitäten müssen eine einzige, umfassende Informationsquelle entwickeln und pflegen, in der ihre Richtlinien und Verfahren zu Belästigung und sexuellem Fehlverhalten1 detailliert beschrieben sind. Diese Quelle muss für alle Studierenden und Mitarbeiter zugänglich sein und frühere Versionen der Richtlinien enthalten, um Transparenz zu gewährleisten. Die Richtlinien sollten klar darlegen, welche Schritte die Einrichtung unternimmt, um Vorfälle von Belästigung und sexuellem Fehlverhalten zu ahnden, einschließlich präventiver Maßnahmen.

Intime Beziehungen

Bedingung E6 verlangt von den Einrichtungen, dass sie erhebliche Maßnahmen ergreifen, um Studierende vor Interessenkonflikten oder Machtmissbrauch in intimen Beziehungen zwischen Mitarbeitern und Studierenden zu schützen1. Universitäten können solche Beziehungen vollständig verbieten oder andere Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen.

Schulung und Support

Universitäten sind verpflichtet, Schulungen anzubieten, um sicherzustellen, dass Studierende und Mitarbeiter verstehen, was unter Belästigung und sexuellem Fehlverhalten zu verstehen ist1. Diese Schulungen sollen den Teilnehmern die erforderlichen Fähigkeiten vermitteln, um Vorfälle zu erkennen, zu melden und wirksam darauf zu reagieren. Darüber hinaus müssen die Einrichtungen Unterstützungsdienste für diejenigen anbieten, die von Belästigung und sexuellem Fehlverhalten betroffen sind.

Implementierungsschritte

Entwicklung von Richtlinien

Um die Bedingung E6 zu erfüllen, müssen Universitäten ihre bestehenden Richtlinien zu Belästigung und sexuellem Fehlverhalten überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten1. Dazu gehört auch, dass die Definitionen mit denen der OfS übereinstimmen und die Verfahren klar und umfassend sind. Die Einrichtungen sollten außerdem Mechanismen zur regelmäßigen Aktualisierung dieser Richtlinien einrichten, um Änderungen in der Gesetzgebung und bewährten Verfahren Rechnung zu tragen.

Schulungsprogramme

Universitäten sollten Schulungsprogramme für Studierende und Mitarbeiter zum Thema Belästigung und sexuelles Fehlverhalten entwickeln und umsetzen1. Diese Programme sollten die Definitionen von Belästigung und sexuellem Fehlverhalten, die Richtlinien und Verfahren der Einrichtung sowie die Schritte behandeln, die Einzelpersonen unternehmen können, um Vorfälle zu melden. Die Schulungen sollten für alle neuen Studierenden und Mitarbeiter obligatorisch sein und regelmäßig angeboten werden, um ein kontinuierliches Bewusstsein zu gewährleisten.

Support-Dienstleistungen

Institutionen müssen zugängliche Unterstützungsdienste für Studierende und Mitarbeiter bereitstellen, die von Belästigung und sexuellem Fehlverhalten betroffen sind1. Dazu gehören Beratung, medizinische Versorgung und akademische Anpassungen. Universitäten sollten außerdem klare Verfahren für den Zugang zu diesen Diensten festlegen und sicherstellen, dass die Mitarbeiter für die Bereitstellung angemessener Unterstützung geschult sind.

Überwachung und Einhaltung

Berichterstattung und Rechenschaftspflicht

Bedingung E6 verlangt von den Universitäten, Mechanismen zur Überwachung und Meldung von Vorfällen von Belästigung und sexuellem Fehlverhalten einzurichten1. Dazu gehört die Führung von Aufzeichnungen über gemeldete Vorfälle, ergriffene Maßnahmen und Ergebnisse. Die Einrichtungen müssen außerdem ihre Richtlinien und Verfahren regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie wirksam bleiben und den Anforderungen der OfS entsprechen.

Externe Überprüfung

Die OfS wird regelmäßig überprüfen, ob die Universitäten die Bedingung E61 einhalten. Die Einrichtungen müssen bereit sein, Nachweise über ihre Richtlinien, Verfahren und Schulungsprogramme sowie Daten zu gemeldeten Vorfällen und deren Ergebnissen vorzulegen. Die Nichteinhaltung kann zu Sanktionen führen, darunter Geldstrafen und Einschränkungen bei der Rekrutierung von Studierenden.

Schlussfolgerung

Die Bedingung E6 stellt einen wichtigen Schritt zur Schaffung sicherer und unterstützenderer Umgebungen für Studierende im Hochschulbereich dar. Durch die Umsetzung umfassender Richtlinien und Verfahren, die Bereitstellung von Schulungen und Unterstützung sowie die Gewährleistung einer kontinuierlichen Überwachung und Einhaltung der Vorschriften können Hochschulen wirksam gegen Belästigung und sexuelles Fehlverhalten vorgehen. Die Einrichtungen sollten bereits jetzt damit beginnen, sich auf die Erfüllung der Anforderungen der Bedingung E6 bis zum 1. August 2025 vorzubereiten, um sicherzustellen, dass sie bereit sind, ihre Studierenden und Mitarbeiter vor diesen schwerwiegenden Problemen zu schützen.

Weitere Informationen finden Sie unter Bedingung E6: Belästigung und sexuelles Fehlverhalten – Amt für Studierende.

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