Ungeachtet etwaiger zusätzlicher im Vertrag vereinbarter Maßnahmen stellt Safecall sicher, dass mindestens die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen gewährleistet sind:
1. Vertraulichkeit
1.1 Physische Zugangskontrolle: Kein unbefugter Zugang zu Datenverarbeitungsanlagen, z. B.: Magnet- oder Chipkarten, Schlüssel, elektronische Türöffner, Sicherheitsdienste für die Anlage und/oder Sicherheitspersonal am Eingang, Alarmanlagen, Video-/CCTV-Systeme.
1.2 Elektronische Zugangskontrolle: Keine unbefugte Nutzung der Datenverarbeitungs- und Datenspeichersysteme, z. B.: (sichere) Passwörter, automatische Sperr-/Sperrmechanismen, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung von Datenträgern/Speichermedien.
1.3 Interne Zugriffskontrolle (Berechtigungen für Benutzerrechte zum Zugriff auf und zur Änderung von Daten): Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Ändern oder Löschen von Daten innerhalb des Systems, z. B. Konzept der Rechtevergabe, bedarfsgerechte Zugriffsrechte, Protokollierung von Systemzugriffsereignissen.
1.4 Pseudonymisierung (Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO; Artikel 25 Absatz 1 DSGVO): Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer solchen Weise, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht bestimmten betroffenen Personen zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und einer geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahme unterliegen.
2. Integrität
2.1 Datenübertragungskontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Ändern oder Löschen von Daten bei elektronischer Übertragung oder Transport, z. B.: Verschlüsselung, virtuelle private Netzwerke (VPN), elektronische Signatur.
2.2 Kontrolle der Dateneingabe: Überprüfung, ob und von wem personenbezogene Daten in ein Datenverarbeitungssystem eingegeben, geändert oder gelöscht werden, z. B. Protokollierung, Dokumentenverwaltung.
3. Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit
3.1 Verfügbarkeitskontrolle: Verhinderung von versehentlicher oder vorsätzlicher Zerstörung oder Verlust, z. B.: Backup-Strategie (online/offline; vor Ort/außerhalb), unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), Virenschutz, Firewall, Meldeverfahren und Notfallplanung.
3.2 Schnelle Wiederherstellung (Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO) und (Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO).
4. Verarbeitung durch Dritte
4.1 Keine Datenverarbeitung durch Dritte ohne entsprechende Anweisungen von Safecall, z. B.: klare und eindeutige vertragliche Vereinbarungen, formalisiertes Auftragsmanagement, strenge Kontrollen bei der Auswahl des Dienstleisters, Pflicht zur Vorabprüfung, nachträgliche Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde.