Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit

Die Corporate Sustainability Due Diligence-Richtlinie (CS3D oder CSDDD) wurde von der Europäischen Union mit dem übergeordneten Ziel eingeführt, die Nachhaltigkeit insbesondere innerhalb der Lieferketten zu fördern.  

Die EU hat erkannt, dass die Lieferketten oft einen erheblichen Anteil an den Umweltauswirkungen und Kohlenstoffemissionen eines Unternehmens haben, und will dies durch Sorgfaltspflichten der Unternehmen zur Ermittlung, Vermeidung und Abmilderung negativer ökologischer und sozialer Auswirkungen innerhalb ihrer Tätigkeiten und Wertschöpfungsketten angehen.  

Darüber hinaus soll die Richtlinie den Menschenrechtsschutz für Arbeitnehmer in der Lieferkette verbessern und den Zugang zu sicheren und humanen Arbeitsbedingungen gewährleisten. Mit der CS3D will die EU einen systemischen Wandel in Richtung Nachhaltigkeit vorantreiben, die Unternehmenspraktiken auf umfassendere ökologische und soziale Ziele abstimmen und gleichzeitig die Rechenschaftspflicht und Transparenz in den Unternehmen fördern.  

Was sind die wichtigsten von CS3D eingeführten Regeln? 

Im Rahmen der CS3D müssen Unternehmen Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Geschäftstätigkeit integrieren, negative Auswirkungen innerhalb ihrer Lieferketten identifizieren und abmildern sowie ihre Geschäftsstrategien mit den globalen Klimazielen in Einklang bringen. Um einen umfassenden Überblick über die durch die CS3D auferlegten rechtlichen Anforderungen zu geben, präsentieren wir eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln und ihrer Auswirkungen. 

  1. Integration von Nachhaltigkeit in die Beschaffungspolitik 

Implikation: Die Unternehmen müssen Nachhaltigkeitserwägungen in ihre Beschaffungsprozesse einbeziehen. 

Einzelheiten: Dies beinhaltet die Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) in die Verfahren zur Auswahl von Lieferanten und zur Auftragsvergabe. So wird sichergestellt, dass der Nachhaltigkeit in der gesamten Lieferkette Vorrang eingeräumt wird, um verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken zu fördern und ökologische und soziale Risiken zu verringern. 

  1. Identifizierung und Abmilderung negativer Auswirkungen in Lieferketten 

Implikation: Unternehmen sind verpflichtet, mögliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt innerhalb ihrer Lieferketten zu ermitteln und zu beseitigen. 

Einzelheiten: Dazu gehört die Durchführung einer umfassenden Due-Diligence-Prüfung, um die ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Risiken im Zusammenhang mit Lieferanten und Geschäftspartnern zu bewerten. Die Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu mindern, z. B. durch die Einführung von Verhaltenskodizes für Lieferanten, die Durchführung von Audits und die Bereitstellung von Abhilfemaßnahmen für betroffene Interessengruppen. 

  1. Erstellung von Plänen für den Übergang zum Klima in der Lieferkette 

Implikation: Große Unternehmen müssen Pläne zur Umstellung ihrer Lieferketten entwickeln und umsetzen, um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen. 

Einzelheiten: Dies beinhaltet die Festlegung von Zielen und Strategien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in der gesamten Lieferkette, wobei der Schwerpunkt auf der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau liegt. Die Unternehmen müssen Klimaüberlegungen in ihre Geschäftsstrategien und -abläufe einbeziehen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber klimabedingten Risiken fördern und einen Beitrag zu den weltweiten Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels leisten. 

  1. Berechnung und Berichterstattung von Scope 3-Treibhausgasemissionen 

Implikation: Unternehmen müssen ihre indirekten Emissionen im Zusammenhang mit Aktivitäten innerhalb ihrer Wertschöpfungsketten quantifizieren und offenlegen. 

Einzelheiten: Scope 3-Emissionen umfassen alle indirekten Emissionen, die in der Wertschöpfungskette entstehen, einschließlich der Emissionen aus dem Einkauf von Waren und Dienstleistungen, dem Transport und der Abfallentsorgung. Durch die Berichterstattung über Scope-3-Emissionen erhöhen Unternehmen die Transparenz und Rechenschaftspflicht und ermöglichen es Stakeholdern, ihren gesamten Kohlenstoff-Fußabdruck zu bewerten und Möglichkeiten zur Emissionsreduzierung zu erkennen. 

  1. Bindung von Leistungszielen an die variable Vergütung der Direktoren 

Auswirkung: Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern müssen ihre Leistung in Bezug auf Nachhaltigkeitsziele mit der variablen Vergütung der Geschäftsführer verknüpfen. 

Einzelheiten: Diese Vorschrift schafft Anreize für die Rechenschaftspflicht des Vorstands in Bezug auf die Nachhaltigkeitsleistung, indem die Vergütung von Führungskräften an ökologische und soziale Ziele geknüpft wird. Indem sie die Vergütung an Nachhaltigkeitsziele knüpfen, signalisieren Unternehmen ihr Engagement für verantwortungsvolle Geschäftspraktiken und stellen sicher, dass Nachhaltigkeit auf den höchsten Ebenen der Unternehmensführung eine Priorität bleibt. 

Was ist der Anwendungsbereich von CS3D? 

Die CS3D spannt ein weites Netz, das eine Vielzahl von Unternehmen und Sektoren in ihren Regelungsbereich einbezieht. 

Die in Kategorien eingeteilten Unternehmen, die sich an der Zahl der Beschäftigten, dem Umsatz und den sektoralen Auswirkungen orientieren, sind verpflichtet, ihre Lieferketten einer Sorgfaltsprüfung zu unterziehen und Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Jede Gruppe hat ihren eigenen Zeitplan für die Umsetzung: 

  • Gruppe 1: EU-Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten müssen ihre Bemühungen um die Einhaltung der Richtlinie unverzüglich nach der Übernahme der CS3D in EU-Recht, d. h. Anfang 2024, in Angriff nehmen. Diese großen Unternehmen müssen die Berichts- und Offenlegungsstandards der Richtlinie ab 2027 einhalten. 
  • Gruppe 2: EU-Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro folgen im Zeitplan für die Umsetzung. Ihre Umsetzungsfrist beginnt in der Regel nach der der Gruppe 1, so dass sie mehr Zeit haben, sich vorzubereiten und ihren Betrieb auf die CS3D-Anforderungen auszurichten. Unternehmen der Gruppe 2 werden voraussichtlich im Jahr 2028 mit der Umsetzung beginnen. 
  • Gruppe 3: EU-Unternehmen, die in stark betroffenen Sektoren tätig sind, mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen und weltweit einen Umsatz von 40 Mio. EUR erzielen, müssen die Anforderungen erst nach den Gruppen 1 und 2 erfüllen. Der Zeitplan für die Umsetzung der Gruppe 3 beginnt nach den Gruppen 1 und 2. Unternehmen dieser Kategorie müssen die CS3D ab 2029 einhalten. 
  • Gruppe 4: Für global tätige Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die in der EU tätig sind und einen an die Kriterien der Gruppe 1 angeglichenen Umsatz erzielen, wird die Frist für die Einhaltung der Vorschriften an die der Gruppe 1 angeglichen. Diese internationalen Unternehmen müssen die CS3D ab 2027 neben den EU-Unternehmen der Gruppe 1 einhalten. 

Die gestaffelten Fristen für die einzelnen Gruppen gewährleisten einen strukturierten und geordneten Übergang zur Einhaltung der CS3D-Richtlinie, so dass die Unternehmen ihre Verfahren und Praktiken entsprechend den Anforderungen der Richtlinie anpassen können. Durch die zeitliche Staffelung der Umsetzung in den verschiedenen Gruppen trägt die CS3D den unterschiedlichen Kapazitäten und der betrieblichen Komplexität der Unternehmen Rechnung und fördert gleichzeitig einheitliche Nachhaltigkeitsstandards auf den EU-Märkten. 

Welche Schritte können Organisationen unternehmen, um die CS3D-Vorschriften einzuhalten?

Sich im Labyrinth der Einhaltung von Vorschriften zurechtzufinden, kann für jede Organisation eine entmutigende Aufgabe sein, insbesondere wenn es um komplexe Rahmenwerke wie die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CS3D) geht. Da sich Unternehmen mit den Feinheiten dieser Richtlinie auseinandersetzen, ist es unerlässlich, die einzelnen Schritte zu verstehen, die für die Einhaltung der Vorschriften erforderlich sind.  

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CS3D) zu erfüllen: 

  1. Beurteilung der Anwendbarkeit: Bestimmen Sie anhand von Kriterien wie Mitarbeiterzahl, Umsatz und Branche, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich der CS3D fällt. Der erste Schritt auf dem Weg zur Einhaltung der Richtlinie besteht darin, Ihre Verpflichtungen im Rahmen der Richtlinie zu verstehen. 
  1. Due Diligence in der Lieferkette durchführen: Führen Sie eine gründliche Due-Diligence-Prüfung Ihrer Lieferkette durch, um Umwelt- und Menschenrechtsrisiken zu ermitteln und zu bewerten. Dies kann bedeuten, dass Sie mit den Lieferanten in Kontakt treten, Audits durchführen und Korrekturmaßnahmen einleiten, um festgestellte Probleme zu beheben. 
  1. Integrieren Sie Nachhaltigkeit in die Beschaffungspolitik: Integrieren Sie Überlegungen zur Nachhaltigkeit und zu den Menschenrechten in die Beschaffungspolitik und -praxis Ihrer Organisation. Stellen Sie sicher, dass bei der Auswahl von Lieferanten und bei der Auftragsvergabe Kriterien in Bezug auf die ökologische und soziale Leistung berücksichtigt werden. 
  1. Entwickeln Sie Klimaübergangspläne: Wenn Ihre Organisation unter die festgelegten Schwellenwerte fällt, sollten Sie Pläne für den Klimawandel entwickeln und umsetzen, die auf das Ziel ausgerichtet sind, die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. Diese Pläne sollten Strategien zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Umstellung auf nachhaltige Geschäftspraktiken enthalten. 
  1. Beschwerdemechanismen einrichten: Richten Sie wirksame Beschwerdemechanismen ein, die es den Beteiligten, einschließlich der Beschäftigten in der Lieferkette, ermöglichen, Bedenken in Bezug auf Umwelt- oder Menschenrechtsfragen zu melden. Stellen Sie sicher, dass Beschwerden umgehend und transparent behandelt werden. 
  1. Leistung überwachen und überprüfen: Überwachen und überprüfen Sie regelmäßig die Nachhaltigkeitsleistung Ihrer Organisation, einschließlich der Fortschritte bei der Erfüllung der CS3D-Anforderungen. Bewerten Sie die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen und passen Sie die Strategien bei Bedarf an, um die Ergebnisse zu verbessern. 
  1. Berichten Sie und geben Sie Informationen preis: Erfüllen Sie die Anforderungen an die Berichterstattung und Offenlegung, indem Sie Informationen über die Nachhaltigkeitsbemühungen Ihres Unternehmens, die Praktiken in der Lieferkette und die Einhaltung der Menschenrechte öffentlich bekannt geben. Stellen Sie sicher, dass die Berichte korrekt, transparent und für die Stakeholder zugänglich sind. 
  1. Engagieren Sie sich mit Stakeholdern: Engagieren Sie sich mit Stakeholdern, einschließlich Mitarbeitern, Kunden, Investoren und Organisationen der Zivilgesellschaft, um Input und Feedback zu den Nachhaltigkeitsinitiativen Ihres Unternehmens zu erhalten. Fördern Sie den Dialog und die Zusammenarbeit, um kontinuierliche Verbesserungen zu erzielen. 
  1. Mitarbeiter schulen: Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter auf allen Ebenen der Organisation, um sicherzustellen, dass sie die CS3D-Anforderungen und -Verantwortlichkeiten verstehen. Ausstattung der Mitarbeiter mit dem Wissen und den Fähigkeiten, die zur Unterstützung der Compliance-Bemühungen erforderlich sind. 
  1. Holen Sie sich rechtlichen und fachlichen Rat: Ziehen Sie in Erwägung, sich rechtlich beraten zu lassen und sich von Experten beraten zu lassen, um die Komplexität der CS3D-Compliance effektiv zu bewältigen. Wenden Sie sich an Nachhaltigkeitsberater, Whistleblowing-Dienstleister oder Branchenexperten, um auf die Bedürfnisse Ihrer Organisation zugeschnittenes Fachwissen und Unterstützung zu erhalten. 

Durch diese Schritte können Organisationen ihre Fähigkeit zur Einhaltung der CS3D verbessern, ihr Engagement für Nachhaltigkeit und Unternehmensverantwortung unter Beweis stellen und zu positiven ökologischen und sozialen Ergebnissen innerhalb ihrer Tätigkeiten und Lieferketten beitragen. 

Warum ist Whistleblowing für CS3D wichtig? 

Anonyme Meldewege und Beschwerdemechanismen spielen eine entscheidende Rolle für die Wirksamkeit der Richtlinie über die Erfüllung der Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CS3D), da sie Möglichkeiten zur Meldung von Missständen und zur Behandlung von Beschwerden bieten. Diese Mechanismen dienen als wichtige Instrumente zur Aufdeckung potenzieller Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen innerhalb von Lieferketten und ermöglichen es Einzelpersonen, Fehlverhalten oder unethische Praktiken ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen zu melden. Indem sie Anonymität zulassen, fördern diese Kanäle Transparenz und Verantwortlichkeit und erleichtern die Identifizierung und Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschenrechte. 

Whistleblowing ermächtigt insbesondere Mitarbeiter, Zulieferer und andere Interessengruppen, Informationen über illegale oder unethische Aktivitäten innerhalb einer Organisation oder ihrer Lieferkette offenzulegen. Dazu können Verstöße wie Umweltverschmutzung, Arbeitsausbeutung oder Korruption gehören. Durch den Schutz von Whistleblowern und die Gewährleistung ihrer Anonymität ermutigt die CS3D Einzelpersonen dazu, sich mit wertvollen Informationen zu melden, was letztlich zur allgemeinen Integrität und Nachhaltigkeit von Unternehmen beiträgt. 

Darüber hinaus bieten Beschwerdemechanismen den betroffenen Parteien ein strukturiertes Verfahren, um Bedenken zu äußern und Wiedergutmachung für durch Unternehmenstätigkeiten verursachte Schäden zu verlangen. Diese Mechanismen ermöglichen den Dialog und die Beilegung von Konflikten zwischen Stakeholdern und Unternehmen, fördern die Rechenschaftspflicht und stärken das Vertrauen in die Lieferketten. Indem sie anonyme Meldewege und Beschwerdemechanismen in ihren Compliance-Rahmen einbeziehen, können Unternehmen ihr Engagement für verantwortungsvolle Praktiken demonstrieren und ihre Fähigkeit verbessern, Nachhaltigkeitsrisiken wirksam zu erkennen und anzugehen. 

Zusammenfassend 

Die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CS3D | CSDDD) stellt einen Wendepunkt im Streben nach nachhaltigem und verantwortungsvollem Geschäftsgebaren dar. Indem sie Sorgfaltspflichten, Risikominderung und Transparenzmaßnahmen vorschreibt, soll die Richtlinie eine Kultur der Verantwortlichkeit und des Verantwortungsbewusstseins in globalen Wertschöpfungsketten fördern. Während sich Unternehmen durch die Komplexität der CS3D-Compliance bewegen, erweisen sich proaktives Engagement und strategische Planung als wesentliche Komponenten für den Erfolg in der Nachhaltigkeitslandschaft der Zukunft. 

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